Temporäre Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie, Beherbergung und Kulturbranche in Österreich

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UPDATE

Die Senkung der Mehrwertsteuer wurde um ein Jahr, also bis am 31.12.2021 verlängert.

Das österreichische Parlament hat Steuererleichterungen für die Gastronomie, Beherbergung und Kulturbranche beschlossen. Das bedeutet, dass seit dem 1. Juli 2020 für Speisen, Getränke, Übernachtungen sowie kulturelle Veranstaltungen ein reduzierter Steuersatz von 5% gilt. Diese Steuersenkung ist befristet und gilt bis am 31. Dezember 2021.

Events

Bei Veranstaltungen bzw. Events mit feststehendem Datum handelt es sich um Anzahlungen. Zur Bestimmung des geltenden Steuersatzes ist das Datum der Veranstaltung entscheidend.
Wenn also ein Ticket im Juni 2020 für eine Veranstaltung, welche im Juli 2020 stattgefunden hat, gekauft wurde, dann gilt für dieses Ticket der reduzierte Steuersatz von 5%. Umgekehrt, wenn ein Ticket im Dezember 2021 für eine Veranstaltung, welche im Januar 2022 stattfindet, gekauft wird, dann gilt für dieses Ticket wieder der Regelsteuersatz.
Neu steht Ihnen in e-guma beim Bearbeiten eines Events der Steuersatz " Inkl. 5% MWST (COVID-19 / reduzierter Mehrwertsteuersatz)" zur Auswahl.
Weisen Sie den reduzierten Steuersatz von 5% den Events, bei welchen der reduzierte Steuersatz angewendet werden darf und welche bis am 31. Dezember 2021 stattfinden, zu.

    

Eintritte ohne feststehendes Datum

Bei Tickets für Eintritte ohne ein feststehendes Datum ist das Bestelldatum entscheidend zur Bestimmung des geltenden Steuersatzes.
Wenn ein Ticket zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2021 verkauft wird, dann gilt der reduzierten Steuersatz von 5%.

Weisen Sie den reduzierten Steuersatz von 5% den Eintritten, bei welchen der reduzierte Steuersatz angewendet werden darf, zu. Bitte beachten Sie, dass Sie am 1. Januar 2022 wieder auf den regulären Steuersatz zurück wechseln.

   

FAQ

Das Bundesministerium für Finanzen hat hier ein umfangreiches FAQ bereitgestellt, in dem wichtige Fragen beantwortet und Praxisbeispiele gegeben werden. 

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