Barrierefreiheit im Onlineshop

In diesem Artikel

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites in der EU barrierefrei sein und die Regeln von WCAG 2.1 Level AA einhalten, um den European Accessibility Act (EAA) zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Vorgabe hängt von verschiedenen Faktoren ab: Der technischen Umsetzung, den Einstellungen und dem Design des Onlineshops.

Diese Anforderungen gelten auch für Unternehmen in der Schweiz und in Liechtenstein, die Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten. Wir empfehlen jedoch allen Unternehmen, die Richtlinien zu den Farbkontrasten für den Onlineshop zu berücksichtigen.

Technische Aspekte

Der e-guma Onlineshop ist technisch so ausgelegt, dass er die Richtlinien von WCAG 2.1 Level AA erfüllt, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten. Zu den wichtigen Massnahmen zählen Tastaturnavigation, klare Beschriftungen für Formulare, alternative Texte für Bilder und die Unterstützung von Bildschirmlesegeräten.

Farbkontraste

Neben den technischen Vorgaben sind auch die gestalterischen Aspekte von Bedeutung, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten. Dazu gehört die Verwendung ausreichender Farbkontraste bei der Gestaltung Ihres Onlineshops. So muss beispielsweise die Textfarbe ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5 zu 1 zum Hintergrund aufweisen, um eine gute Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sicherzustellen.

Zur Anpassung der Farbkontraste bieten wir Ihnen zwei Optionen:

  • Option A) Sie haben bereits oder planen die Farbkontraste Ihrer Website an den Anforderungen von WCAG 2.1 AA anzupassen. Wir werden die Farben für Ihren Onlineshop von Ihrer Website übernehmen.
  • Option B) Wir passen die Farben Ihres Onlineshops so an, dass die Kontrastverhältnisse den Anforderungen von WCAG 2.1 AA entsprechen. Dies kann zu Abweichungen von Ihrem CI/CD führen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Option Sie bevorzugen.

Barrierefreiheitserklärung

Die EAA schreibt vor, dass eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlicht werden muss. In dieser Erklärung wird transparent dokumentiert, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt wurden, welche Massnahmen umgesetzt wurden und ob Abweichungen vorliegen. Sobald die Farbkontraste den WCAG 2.1 AA-Anforderungen entsprechen, aktivieren wir die Barrierefreiheitserklärung für Ihren Onlineshop. Die Barrierefreiheitserklärung wird auf derselben Seite wie das Impressum angezeigt. Ein Beispiel finden Sie in unserem Demo-Shop.

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