Barrierefreiheit im Onlineshop
In diesem Artikel erfahren Sie alles über Barrierefreiheit für Ihren Onlineshop. Dieser Artikel richtet sich an Betriebe in der EU.
In diesem Artikel
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites barrierefrei sein und die Regeln von WCAG 2.1 Level AA einhalten, um den European Accessibility Act (EAA) zu erfüllen. Die Einhaltung dieser Vorgabe hängt von verschiedenen Faktoren ab: Der technischen Umsetzung, den Einstellungen und dem Design des Onlineshops.
Technische Aspekte
Der e-guma Onlineshop ist technisch so ausgelegt, dass er die Richtlinien von WCAG 2.1 Level AA erfüllt, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten. Zu den wichtigen Massnahmen zählen Tastaturnavigation, klare Beschriftungen für Formulare, alternative Texte für Bilder und die Unterstützung von Bildschirmlesegeräten.
Individuelles Design - Farbkontraste
Barrierefreiheitserklärung
Die EAA schreibt vor, dass eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlicht werden muss. In dieser Erklärung wird transparent dokumentiert, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt wurden, welche Massnahmen umgesetzt wurden und ob Abweichungen vorliegen.
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Onlineshop
Die Barrierefreiheitserklärung wird auf derselben Seite wie das Impressum angezeigt. Ein Beispiel finden Sie in unserem Demo-Shop.