Temporäre Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland bis am 31. Dezember 2023

In diesem Artikel

Die deutsche Regierung hat im Zusammenhang mit Covid-19 Steuererleichterungen für die Gastronomie und als Teil des Konjunkturpakets eine generelle Mehrwertsteuersenkung beschlossen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen auf, wie in e-guma diese vorübergehende Mehrwertsteuersenkung bei Events und Eintritten gehandhabt wird.

1. Generelle Mehrwertsteuersenkung

Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung wurde eine allgemeine Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Vom 1. Juli 2020 bis am 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und der ermässigte Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt.

2. Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Nebst der generellen Mehrwertsteuersenkung hat die deutsche Bundesregierung entschieden, die Mehrwertsteuer für Speisen (Inhouse) in der Gastronomie zu senken. Vom 1. Juli 2020 bis am 31. Dezember 2023 gilt für Speisen der ermässigte Steuersatz.

Im Zusammenhang mit der generellen Mehrwertsteuersenkung gilt für die Gastronomie (nur Speisen) Folgendes:

  • 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 reduzierter, ermässigter Steuersatz: 5%
  • 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023  ermässigter Steuersatz: 7%
  • ab dem 1. Januar 2024  Regelsteuersatz: 19%
Hinweis: Für Getränke gilt in der Gastronomie wie bei Getränken im Handel der Regelsteuersatz von 16% (1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020) bzw. 19% (ab dem 1. Januar 2021).

Wir haben im e-guma Ticketsystem mehrere Anpassungen vorgenommen, um diese Umstellung für Sie möglichst einfach zu gestalten.

Wir empfehlen Ihnen, die Umstellung sowie die daraus folgenden Änderungen mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

3. Events

Bei Veranstaltungen bzw. Events mit feststehendem Datum handelt es sich um Anzahlungen. Zur Bestimmung des geltenden Steuersatzes ist das Datum der Veranstaltung entscheidend.

Wenn also ein Ticket im Juni 2020 für eine Veranstaltung, welche im Juli 2020 stattfindet, gekauft wird, dann gilt für dieses Ticket der reduzierte Steuersatz. Umgekehrt, wenn ein Ticket im Dezember 2020 für eine Veranstaltung, welche im Januar 2021 stattfindet, gekauft wird, dann gilt für dieses Ticket wieder der Regelsteuersatz von 19% bzw. 7%.

3.1. Generelle Mehrwertsteuersenkung

Für die Umstellung der generellen Mehrwertsteuersenkung müssen Sie bei den Events in e-guma keine Anpassungen vornehmen.

In e-guma werden bei Events weiterhin die regulären Steuersätze (19% und 7%) hinterlegt. E-GUMA erkennt automatisch - ab dem 1. Juli 2020 - anhand des Datums des Events, ob der reguläre (19% und 7%) oder reduzierte Steuersatz (16% und 5%) gilt und weist den korrekten Steuersatz auf der Rechnung aus.

Auch im Verkaufsreport wird die MWST-Senkung berücksichtigt.

3.2. Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Für Speisen, die vor Ort konsumiert werden, gilt vom 1. Juli 2020 bis am 31. Dezember 2023 der ermässigte Steuersatz. Also vom 1. Juli 2020 bis am 31 Dezember 2020  5%, vom 1. Januar 2021 bis am 31. Dezember 2023 7% und ab dem 1. Januar 2024 wieder der Regelsteuersatz von 19%.

Ihnen steht in e-guma der Steuersatz Inkl. 19% MWST (COVID-19 / Reduktion für Inhouse-Speisen) zur Auswahl.

Bei diesem Steuersatz erkennt e-guma automatisch anhand des Datums des Events, welcher Steuersatz (19%, 7% oder 5%) gilt und weist den korrekten Steuersatz auf der Rechnung aus. Wenn ein Event z.B. im Juli 2020 stattfindet, wird der Steuersatz von 5%, bei einem Event im Januar 2021 der Steuersatz von 7% und bei einem Event im Januar 2024 der Steuersatz von 19% angewendet.

Wichtig! Bitte beachten Sie, dass bei Tickets, die vor dem 1. Juli 2020 gekauft werden, der Steuersatz von 19% angewendet wird. 

3.3. Anlässe mit Speisen und Getränken 

Durch die Mehrwertsteuersenkung für Speisen, jedoch nicht für Getränke, stellt sich die Frage, welcher Steuersatz bei kombinierten Angeboten (z.B. bei einem Sonntagsbrunch) hinterlegt werden soll. Das Bundesfinanzministerium hat sich zu dieser Frage geäussert und hat Abschnitt 10.1 Abs. 12 UStAE neu eingefügt ( BMF-Schrei­ben):

"Für die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30% des Pauschalpreises angesetzt wird."
Wenn dies zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führt, dann kann durchaus auch eine günstigere und dabei besser zutreffende Aufteilung vorgenommen werden, idealerweise in Abstimmung mit dem Finanzamt. Diese Aufteilung kann anhand der Einzelverkaufspreise, hilfsweise auch anhand des Wareneinsatzes vorgenommen werden.

Unterschiedliche Steuersätzen können Sie wie in dieser Anleitung beschrieben, hinterlegen.

3.4. Haben Sie Tickets mit dem alten Steuersatz verkauft, bei welchen jedoch der reduzierte Steuersatz gilt?

Bei Anzahlungen zum alten Steuersatz sind Sie berechtigt bzw. verpflichtet, im Zeitpunkt der Leistungserbringung - also am Tag des Anlasses - die Anzahlungsversteuerung gemäß §§ 17, 27 Abs. 1 Satz 3 UStG zu korrigieren.

4. Eintritte ohne feststehendes Datum

Bei Tickets für Eintritte ohne ein feststehendes Datum ist das Bestelldatum entscheidend zur Bestimmung des geltenden Steuersatzes.

4.1. Generelle Mehrwertsteuersenkung

Wenn ein Ticket zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 verkauft wird, verwendet e-guma automatisch den reduzierten Steuersatz.

Anstelle von 19% wird 16% und statt 7% wird 5% ausgewiesen.

Für die Umstellung der generellen Mehrwertsteuersenkung müssen Sie bei den Eintritten in e-guma keine Anpassungen vornehmen.

4.2. Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie

Für Speisen, die vor Ort konsumiert werden, gilt vom 1. Juli 2020 bis am 31. Dezember 2023 der ermässigte Steuersatz. Also vom 1. Juli 2020 bis am 31. Dezember 2020 5%, vom 1. Januar 2021 bis am 31. Dezember 2023 7% und ab dem 1. Januar 2024 wieder der Regelsteuersatz von 19%.

In e-guma steht Ihnen neu der Steuersatz Inkl. 19% MWST (COVID-19 / Reduktion für Inhouse-Speisen) zur Auswahl.

Bei diesem Steuersatz erkennt e-guma automatisch anhand des Bestelldatums, welcher Steuersatz (19%, 7% oder 5%) gilt und weist den korrekten Steuersatz auf der Rechnung aus.

Bei Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen kann dies in e-guma wie in dieser Anleitung beschrieben, eingestellt werden.

5.  Eintritte mit feststehendem Datum 

Eintritte mit Kalender werden wie Events gehandhabt.

Konnte Ihnen dieser Artikel weiterhelfen? Danke für Ihr Feedback There was a problem submitting your feedback. Please try again later.