KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) in Deutschland

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Was ist die Kassensicherungsverordnung?

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Bis spätestens den 30.09.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. 

E-GUMA ist keine Kassensoftware und unterliegt nicht der Kassensicherungsverordnung. Sie können jedoch weiterhin sorglos Gutscheine und Tickets mit E-GUMA verkaufen, denn es gilt Folgendes zu beachten:

Alle Gutschein- und Ticketverkäufe vor Ort müssen umgehend in ein Drittsystem mit TSE 

(wie z.B. Kassensystem oder PMS) verbucht werden, womit Sie einen Kaufbeleg ausdrucken können.    

 

Ablauf bei einem Gutschein- und Ticketverkauf vor Ort

Erstellen Sie, wie gewohnt, einen Gutschein oder Ticket im E-GUMA Backend. Sie können dem Kunden einen Kaufbeleg aus Ihrem Drittsystem (wie z.B. Kassensystem oder PMS) aushändigen.

Verkauf auf Rechnung bzw. Banküberweisung

Sie können nach wie vor Gutscheine und Tickets auf Rechnung verkaufen. Nach dem Ausstellen der Gutscheine bzw. Tickets generiert E-GUMA eine Rechnung mit Ihrer Kontoverbindung, welche Sie Ihren Kunden aushändigen können.
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