Datenschutz Vertreter EU (DSGVO)

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU benötigen Schweizer Unternehmen, vor allem Betreiber eines Webshops, einen Datenschutz-Vertreter in der EU, wenn sich das Angebot an Bürger in der EU richtet. Dieser Anforderungen können Sie, dank unserer Datenschutz-Vertretung, welchen wir in Zusammenarbeit mit Ihr Datenschutzpartner anbieten, kostengünstig nachkommen.

In diesem Artikel

Was sind die Aufgaben des Datenschutz-Vertreters?

Der Vertreter, welcher sich in der EU befinden muss, dient als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in der EU bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung zur Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung.

Benötigen Sie einen Datenschutz-Vertreter in der EU?

Falls Sie von sich aus Schritte unternehmen, um in der EU befindlichen Personen aktiv für Ihre Produkte oder Dienstleistungen anzusprechen, sind Sie unter Umständen verpflichtet, einen Datenschutz-Vertreter in der EU zu benennen. Bitte klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Rechtsberater ab, ob ein Datenschutz-Vertreter notwendig ist.

Wo muss der Datenschutz-Vertreter genannt werden?

Die Kontaktdaten des Datenschutz-Vertreters müssen in der Datenschutzerklärung Ihrer Website und Ihres Shops enthalten sein.
In e-guma können Sie den Datenschutz-Vertreter bei den  Grundeinstellungen des Onlineshops eintragen.

Unsere Empfehlung

Falls Sie einen Datenschutzvertreter benötigen, empfehlen wir Ihnen die Dienstleistung von  Datenschutzpartner.

Haben Sie Fragen?

Senden Sie uns eine Nachricht an support@e-guma.ch. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.