EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO
In diesem Artikel
Die Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht ausschliesslich davon abhängig, ob ein Unternehmen seinen Sitz innerhalb der EU hat. Auch Unternehmen ohne Niederlassung in der EU unterfallen unter gewissen Voraussetzungen den Anforderungen der DSGVO. Sofern die DSGVO Anwendung findet, haben diese Unternehmen vielzählige Verpflichtungen gemäss DSGVO; dazu zählt insbesondere die Benennung eines EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO.
Wann ist ein EU-Vertreter gemäss Art. 27 DSGVO erforderlich?
Ein in einem Drittland niedergelassenes Unternehmen benötigt einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO, sofern das Unternehmen:
- über keine Niederlassung innerhalb der EU verfügt, jedoch
- Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder
- das Verhalten von Personen in der EU beobachtet (insbesondere Tracking oder Profiling).
Die DSGVO nennt folgende Ausnahmen von der Benennungspflicht:
«
… es sei denn, die Verarbeitung erfolgt gelegentlich, schliesst nicht die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten ein und bringt unter Berücksichtigung ihrer Art, ihrer Umstände, ihres Umfangs und ihrer Zwecke wahrscheinlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich oder bei dem Verantwortlichen handelt es sich um eine Behörde oder öffentliche Stelle.
»
Sofern die Verarbeitung ausschliesslich gelegentlich erfolgt, keine grosse Anzahl sensitiver Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) umfasst und kein Risiko für den Betroffenen zu erwarten ist, dann ist kein EU-Vertreter erforderlich; in allen anderen Fällen ist jedoch ein EU-Vertreter vorgeschrieben. Sofern eine Bestellpflicht besteht, ein Unternehmen dies jedoch nicht umsetzt, sind Sanktionen – verhängt durch eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde – möglich.
Welches Ziel verfolgt die DSGVO mit dem EU-Vertreter?
Ziel ist es, sowohl den betroffenen Personen als auch den Aufsichtsbehörden eine zentrale Anlaufstelle in der EU zur Verfügung zu stellen. Die Betroffenen können ihre Rechte gemäss Art. 12 bis 21 DSGVO (z.B. Auskunftsrecht, Löschbegehren und Werbewiderruf) einfacher durchsetzen. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten haben somit die Möglichkeit, die Anforderungen der DSGVO sowie bspw. Sanktionen gegen die Unternehmen bei Nichteinhaltung der DSGVO durchzusetzen.
Welche Aufgaben hat ein EU-Vertreter?
Wie oben dargestellt fungiert der EU-Vertreter bei Fragen im Zusammenhang mit der DSGVO bzw. dem Datenschutzrecht der EU als Anlaufstelle für die betroffenen Personen und die Aufsichtsbehörden, um diesen einen direkten Ansprechpartner innerhalb der EU zur Verfügung zu stellen.
Der EU-Vertreter unterstützt Unternehmen in Bezug auf die gesetzlichen Pflichten der DSGVO. Diese Aufgabe umfasst insbesondere die Annahme und Weiterleitung von Anfragen Betroffener sowie die Bereitstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf Anfrage einer Aufsichtsbehörde.
Wie unterstützen wir Sie?
Als unser Kunde können Sie die Funktion des EU-Vertreters kostenlos nutzen. Die Dienstleistung wird in unserem Auftrag von der der Firma
IT.DS Beratung bereitgestellt. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, müssen Sie eine Vereinbarung ausfüllen und unterzeichnen.
Sobald Sie die Vereinbarung unterzeichnet haben, werden wir die IT.DS Beratung als Ihren EU-Vertreter in die Datenschutzerklärung Ihres e-guma Shops aufnehmen.
Sie können die IT.DS Beratung in Ihrer Datenschutzerklärung Ihrer Website und anderswo als Datenschutz-Vertretung aufführen. Verwenden Sie dazu folgende Kontaktdaten:
IT.DS Beratung
Klecker Weg 14 a
21244 Buchholz
Deutschland
E-Mail: info@itdsb.de
Tel: +41 40 2109 1514
Web: https://itdsb.de
IT.DS Beratung
Klecker Weg 14 a
21244 Buchholz
Deutschland
E-Mail: info@itdsb.de
Tel: +41 40 2109 1514
Web: https://itdsb.de
Sofern der EU-Vertreter datenschutzrechtliche Beratungsleistungen für den Verantwortlichen erbringt, trägt der Verantwortliche die Kosten dafür. Der EU-Vertreter teilt dem Verantwortlichen mit, wenn absehbar ist, dass Kosten für den Verantwortlichen entstehen.
Wo werden die Kontaktdaten des EU-Vertreters veröffentlicht?
Wenn Sie den EU-Vertreter über uns anmelden, brauchen Sie keine weiteren Schritte in e-guma zu unternehmen.
Falls Sie bereits einen EU-Vertreter haben, können Sie dessen Kontaktdaten in den
Grundeinstellungen des Onlineshops eintragen.