TWINT als Zahlungsmittel einrichten
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie TWINT als Zahlungsmittel für Ihren Onlineshop einrichten. Es handelt sich dabei um eine Anleitung für die direkte Einbindung Ihres TWINT Geschäftskontos. Falls TWINT via Worldline aufgeschalten werden soll, melden Sie sich bitte bei uns.
TWINT Geschäftskonto eröffnen
Wenn Sie das Zahlungsmittel TWINT in Ihrem e-guma Onlineshop einsetzen möchten, benötigen Sie ein TWINT Geschäftskonto. So eröffnen Sie ein TWINT Geschäftskonto:
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Gehen Sie auf die Seite www.twint.ch.
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Wählen Sie Jetzt registrieren und Bei Twint registrieren und registrieren Sie Ihr neues TWINT Geschäftskonto.
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Befolgen Sie die einzelnen Schritte von TWINT.
Erstellung eines neuen Stores für den Online-Shop
Sobald Sie Ihr TWINT Geschäftskonto eingerichtet haben, müssen Sie einen neuen Store für den Onlineshop anlegen. Bitte befolgen Sie dazu folgende Schritte:
Wählen Sie hierfür in Ihrem TWINT Geschäftskonto auf der Startseite Online-Shop oder wählen Sie den Menüpunkt Stores in der linken Navigationsleiste und dann Onlineshop hinzufügen.

Wählen Sie unter Konfiguration als bevorzugte Integrationsart PSP und Datatrans. Dies ist notwendig, sodass wir im Anschluss die Zahlart TWINT über den Payment Service Provider Datatrans aufschalten können.
Erfassen Sie unter Basisinformationen alle wichtigen Informationen zu Ihrem Unternehmen und dem Online-Shop:
Branche
Erfassen Sie eine Kategorie und Unterkategorie für Ihren Online-Shop
Store
Erfassen Sie die Angaben zu Ihrem Online-Shop. Diese werden Ihren Kunden beim Bezahlen in der TWINT App angezeigt.
Laden Sie ein Logo hoch, welches Ihren Kunden beim Bezahlen in der TWINT App angezeigt wird. So erhält der Kunde beim Bezahlvorgang eine visuelle Bestätigung und somit zusätzliche Sicherheit, dass die Zahlung am gewünschten Standort stattfindet. Empfohlenes Logo-Format: PNG oder JPEG, 800 x 400 px, max. 300 KB
Konto für Auszahlungen
Fügen Sie ein Auszahlungskonto hinzu und ergänzen Sie den Kontoinhaber sowie eine Bezeichnung des Stores in der Abrechnung.

