TWINT im Überblick
Hier erfahren Sie das Wichtigste rund um die Zahlart TWINT im Onlineshop.
In diesem Artikel
Gebühren
Informationen zu den Gebühren pro Transaktion erhalten Sie bei TWINT oder bei Ihrem Acquirer.
Beantragen von TWINT als Zahlungsmittel
Es gibt zwei Arten TWINT als Zahlungsmittel in Ihrem Gutschein- und Ticketshop aufschalten zu lassen:
- via neuem Akzeptanzvertrag bei den Acquirern Wordline oder Nexi
- via TWINT Registrierung
Wenn Sie TWINT via Akzeptanzvertrag für Ihren Onlineshop aufschalten lassen möchten, kontaktieren Sie uns unter support@e-guma.ch oder via Telefon +41 44 500 54 00.
Wenn Sie interessiert sind sich direkt bei TWINT anzumelden, klicken Sie bitte hier.
Vergütung Ihrer Gutschriften
Die Vergütungsfrist im Distanzgeschäft entspricht der Vergütungsfirst im Präsenzgeschäft. TWINT kann aufgrund der internen Risikoprüfung die Auszahlung jedoch aufschieben (vorbehalten bleiben die Bestimmungen in den AGB). In der Regel 30 Tage. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wie funktioniert TWINT für Händler
So bezahlen Kunden im Onlineshop
So schnell bezahlen Ihre Kundinnen und Kunden in Ihrem Onlineshop.